AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Linder Hard- und Software V2

 

Stand 8. Juni 2015

 

1. Vertragsgegenstand

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Linder Hard- und Software (nachfolgend „LIHASO“) und dem Kunden der LIHASO (nachfolgend „Kunde“ oder „Kunden“) andererseits.

 

2. Zustandekommen, Anwendungsbereich und Geltung

 

2.1. Die vorliegenden AGB regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Firma zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma und den Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts anderweitig schriftlich vereinbart wurde.

 

2.2. Sofern nichts anders vereinbart wurde, gelten die AGB des Kunden nicht. Sollten die AGB des Kunden zur Anwendung kommen, gelten diese, sofern sie nicht im Widerspruch mit diesen AGB und deren Bestandteilen steht.

 

2.3. Anderslautende Regelungen in Einzelverträgen zwischen den Parteien gehen dieser AGB vor, bedingt aber, dass diese in Schriftform von LIHASO und dem Kunden festgehalten werden.

 

2.4. Änderungen der AGB werden über die Homepage sowie im Newsletter von LIHASO bekannt gegeben.

 

2.5. Sofern ein bestehender Kunde den neuen AGB nicht mindestens per E-Mail zugestimmt hat, gelten die bisherigen AGB weiterhin.

 

3. Vertragsabschluss / Kommunikation

 

3.1. In der Bestellung des Kunden liegt ein Angebot zum Vertragsabschluss, das von LIHASO durch das versenden der Bestellbestätigung angenommen wird. Erst durch die Annahme durch den Kunde kommt der Vertrag endgültig zustande. LIHASO behält sich das Recht vor, die Bestellung nicht anzunehmen resp. anstelle einer Bestellbestätigung eine schriftlich begründete Absage zu liefern.

 

3.2. LIHASO informiert und kommuniziert generell per E-Mail. Die angaben einer gültigen E-Mail Adresse ist Sache des Kunden.

 

4. Preise

 

4.1. Unsere Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer (MwSt).

 

4.2. Nebenkosten wie z.B. Zahlungsgebühren werden sofern nicht anders ausgewiesen von LIHASO getragen. Die definitiven Preise werden beim Artikel in der Preisliste und oder dem Webshop spätestens aber in der Bestellbestätigung kommuniziert.

 

5. Lieferbedingungen / Transport / Zahlungsbedingungen

 

5.1. Die angegebenen Lieferzeiten sind eine Schätzung. Sofern nicht anders vereinbart können keine Schadenersatzansprüche gegenüber LIHASO bzgl. einer verspäteten Lieferung gemacht werden.

 

5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund einer Einwirkung einer höheren Gewalt oder Ereignissen, welche es LIHASO verunmöglichen resp. untersagen dem Kunde die entsprechende Lieferung oder Leistung zukommen zu lassen berechtigen LIHASO auch nach dem Zustandekommen des Vertrages diesen aufzulösen.

 

5.3. Die Lieferkosten per Schweizer Paketpost (PostPac Economy mit Signature) werden durch LIHASO getragen, sofern der Warenbestellwert 50 Schweizer Franken übersteigt. Für andere Lieferarten und Optionen wird die Differenz in Rechnung gestellt. LIHASO liefert, sofern nicht anders vereinbart, ausschliesslich an gültige Schweizer Postadressen.

 

5.4. Wenn die Bezahlung per Rechnung erfolgt und nichts anders vereinbart wurde, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

 

 

6. Beschädigung, Versicherung

 

6.1. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von LIHASO ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet die Firma die Ware an den Kunden, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Kunden auf den Kunden über.

 

6.2. Sollten die gelieferten Produkte offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Fehler unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 5 Tagen, gegenüber dem liefernden Unternehmen (Post, Kurier) und anschliessend LIHASO zu reklamieren. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, sämtliches Verpackungsmaterial aufzubewahren, bis der Fall geregelt wurde.

 

7. Rücktritt vom Vertrag / Rückgaberecht

 

7.1. Der Kunde ist bis 28 Tage nach dem Rechnungsdatum zu einem fristlosen Rücktritt berechtigt. Davon ausgenommen sind individuelle Produkte, die speziell für den Kunden gefertigt wurden sowie Abonnemente welche einer minimalen Vertragslaufzeit unterliegen.

 

7.1.1. Nicht versandte Bestellungen

 

Nicht versandte Bestellungen sind jederzeit ohne Kostenfolge rücktrittsberechtigt.

 

7.1.2. Ungeöffnete Produkte

 

Ungeöffnete Produkte können bis zu 30 Tage nach Rechnungsdatum an LIHASO zurück gesendet werden. Es sind nur die Rücktransportkosten durch den Kunden selbst zu tragen.

 

7.1.3. Geöffnete und oder gebrauchte Produkte

 

Geöffnete Produkte, welche weder Gebrauchsspuren noch Beschädigungen aufweisen, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Produktwertes, maximal aber CHF 50.00 inkl. Mwst. zurückgenommen. Die Rücktransportkosten zu LIHASO müssen zusätzlich durch den Kunden übernommen werden.

 

Produkte die Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen werden nach der Rücknahme begutachtet. LIHASO stellt entsprechend der schriftlich begründeten Wertminderung eine Gutschrift aus.

 

7.1.4. Waren auf Abholung

 

Nach 14 Tagen ohne Meldung seitens Kunde wird der Rücktritt des Kunden angenommen und das Produkt ohne Kostenfolge für den Kunde zurückgenommen.

 

8 Gewährleistung / Reparaturen / Dienstleistungen

 

Dem Kunden (privat oder kommerziell) stehen im Rahmen des schweizerischen Obligationenrechts sämtliche Ansprüche zu.

 

8.1 Ersetzung durch ein gleiches Gerät

 

Sollte das Produkt einen Fehler resp. Defekt aufweisen kann dieses nach der Begutachtung bei uns durch ein gleiches Neugerät ersetzt werden.

 

8.2 Ersetzung durch ein gleichwertiges Gerät

 

Sollte das Produkt einen Fehler resp. Defekt aufweisen, kann dieses nach der Begutachtung bei LIHASO durch ein gleichwertiges Neugerät ersetzt werden, wenn das eingesandte Produkt nicht mehr verfügbar und der Kunde damit einverstanden ist. Andernfalls erfolgt eine Gutschrift, welche sich im Rahmen eines gleichwertigen, zum Zeitpunkt des Eintretens der Gewährleistung, Garantie oder Reparatur, neuen Produktes bewegt.

 

9. Datensicherung

 

Der Kunde ist selbst für die Sicherung der Daten zuständig, sofern dies nicht Bestandteil der schriftlich vereinbarten Leistungen von LIHASO ist.

 

 

10. Datenschutz

 

10.1. Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes angewandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Firma speichert keine Daten von Kreditkarten über den benötigten Zeitpunkt hinaus. Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb von LIHASO und Drittparteien einverstanden sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung oder die Lieferung des Produktes relevant ist.

 

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. LIHASO übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Nachteile, die dem Kunden aus einer missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen.

 

11. Haftungsausschluss und -beschränkung

 

11.1. Sofern nicht anders vereinbart, garantiert LIHASO weder einen ununterbrochenen, störungsfreien Betrieb noch einen zu einem bestimmten Zeitpunkt.

 

11.2. LIHASO übernimmt, sofern es nicht expliziter Bestandteil einer Dienstleistung oder Produktes ist, keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder übertragenen Daten.

 

11.3. LIHASO haftet weder für direkte oder indirekte noch mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von LIHASO gelieferten/erbrachten Produkte oder Dienstleistungen ergeben.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Das schweizerische Recht ist auch dann anwendbar, wenn der Besteller im Ausland Wohnsitz oder Sitz hat oder wenn ins Ausland zu liefern ist. Gerichtsstand für alle Ansprüche (unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts) im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen mit LIHASO ist Villigen/AG

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